Mundschutz: Welche Maske soll ich tragen?
Eintrag vom 05.05.2020
GRG informiert: Munschutz und Handdesinfektion
Welche Maskentypen gibt es, welche Maske schützt wie und was ist beim Tragen zu beachten? Wir haben die wichtigsten Hinweise für Sie in einem Video zusammengefasst:
Dieses Video und viele weitere finden Sie auf unserem GRG YouTube-Kanal.
Eine Masken-Übersicht und Entscheidungshilfe finden Sie auch in einem Merkblatt der Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben kann dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Das gilt insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenen Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten (z.B. Arbeitsplatz) oder der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (z.B. in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln). Voraussetzung dafür ist, dass genügend Menschen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und richtig mit der Mund-Nasen-Bedeckung umgehen: die Bedeckung muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden.
Schutzmasken richtig tragen und abnehmen
Das Tragen von Schutzmasken ist nur dann sinnvoll, wenn sie richtig gehandhabt werden.
- Auch mit Maske den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen einhalten
- Vor dem Anlegen die Hände waschen und die Innenseite der Maske nicht berühren
- Die Maske sollte eng anliegen und durchgehend Mund und Nase bedecken. Während des Tragens nicht zurecht zupfen und auch nicht um den Hals tragen!
- Ist die Maske durchfeuchtet, muss sie gewechselt werden
- Zum Abnehmen an den seitlichen Schnüren oder Laschen greifen und nicht die Vorderseite berühren. Nach dem Abnehmen immer gründlich die Hände waschen
- Die Maske sofort waschen oder bis zum Waschen in einem luftdicht geschlossenen Behälter aufbewahren.
Bei der Durchführung von Gebäudereinigungsdienstleistungen (z.B. laufende
Unterhaltsreinigung) besteht in aller Regel keine behördliche Verpflichtung zur
Verwendung von Atemschutzmasken für die Reinigungskräfte. Ausnahmen
davon bestehen in Bereichen mit einer hohen Gefährdung (z.B. Stationen in
Krankenhäusern mit erhöhter Infektionsgefahr) und sind im konkreten Fall zu
prüfen.
Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen, sind Selbstisolierung bei Erkrankung, eine gute Händehygiene, Einhalten von Husten- und Niesregeln und das Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter) die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen.