Am 02.07.2023 trat das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz regelt, dass Unternehmen nunmehr Meldekanäle für Hinweise zu Straftaten, bestimmte Ordnungswidrigkeiten sowie Verstöße gegen ausdrücklich im Gesetz aufgelistete Rechtsvorschriften einrichten müssen. Zudem wurden auch Meldestellen vom Staat eingerichtet. Menschen, die im betrieblichen Kontext auf Unrecht hinweisen - sogenannte Hinweisgeber*innen oder Whistleblower*innen – unterliegen nun einem besonderen Schutz vor Repressalien, wenn sie die Voraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen.
Auch die GRG nimmt Ihre Verantwortung dahingehend wahr und bietet hiermit einen Weg entsprechende Hinweise zu melden.
Für externe Meldungen stehen folgende Behörden zur Verfügung:
Hier gelangen Sie zum Bundesamt für Justiz
Hier gelangen Sie zum Bundeskartellamt
Um eine Meldung intern bei der GRG einzureichen, nutzen Sie bitte folgenden Link